ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM ICARE CLINIC SERVICE
(“BEDINGUNGEN”)

1 GELTUNGSBEREICH UND PARTEIEN

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Vereinbarung(en) (näher in Abschnitt 2 bestimmt) zu dem Icare CLINIC-Service (wie näher in Abschnitt 2 bestimmt). Icare CLINIC-Service wird von Icare Finland Oy, einem finnischen Unternehmen mit der Geschäftsnummer 1084502-3 (nachfolgend “Anbieter” genannt), an den im Vertrag genannten Kunden (nachfolgend “Kunde” genannt) bereitgestellt. Der Anbieter und der Kunden werden im Folgenden auch jeweils als “Partei” und zusammen als “Parteien” bezeichnet.

2 DEFINITIONEN

2.1 Sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten folgende Begriffsbestimmungen:

“Vertrag” (auch “Vereinbarung” genannt) ist die Übereinkunft der Parteien über die Erbringung des Icare CLINIC-Service an den Kunden gemäß diesen Bedingungen. Dies kann erfolgen durch (i) eine von den Parteien schriftliche oder in elektronischer Form geschlossene Vereinbarung, (ii) durch das vom Kunden in elektronischer oder schriftlicher Form angenommene Angebot des Anbieters, (iii) durch die vom Anbieter angenommene Bestellung des Kunden, etwa durch Beginn der Erbringung des Icare CLINIC-Service an den Kunden.

“Kundendaten” sind die Daten oder sonstigen Inhalte, die vom Kunden oder vom Nutzer über die Benutzeroberfläche(n) des Icare CLINIC-Services oder über die Mobile Anwendung in das System eingegeben oder heruntergeladen werden. Auch ein Drittnutzer darf seine Daten durch die Mobile Anwendung in das System herunterladen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Kundendaten personenbezogene Daten enthalten können – in diesem Fall gelten die Bestimmungen von Abschnitt 7.

“Gerät” (“Device”) sind die von Icare jeweils bestimmten Icare-Tonometergeräte, die dem Kunden von einem Dritten (“Device Provider” / “Geräteanbieter”) zur Verfügung gestellt werden.

“Geräteanbieter” wird oben unter “Gerät“ (“Device”) definiert.

“Dokumentation” bezeichnet Benutzerhandbücher und andere Dokumente in elektronischer oder textlicher Form, die dem Kunden vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden oder die über den Icare CLINIC-Service oder die Mobile Anwendung verfügbar sind. Marketingmaterialien zählen nicht hierzu.

“Rechte am geistigen Eigentum” sind Patente, Erfindungen, Marken, Domainnamen, Rechte an Know-how, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, Datenbankrechte, Recht, die im Zusammenhang mit Urheberrechten stehen und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, einschließlich des jeweils uneingeschränkten Rechts, die Schutzgegenstände zu ändern und weiterzuentwickeln, sowie Rechte an Dritte abzutreten.

“Icare CLINIC-Service” bezeichnet den über Datennetze bereitgestellten SaaS-Service (Software as a Service) des Anbieters, der dem Kunden, Nutzer und dem Drittnutzer ermöglicht, die Kundendaten in das System einzugeben und/oder hochzuladen sowie die Ausgangsdaten zu erhalten. Der Icare CLINIC-Service ist in der vom Anbieter regelmäßig aktualisierten Dokumentation beschrieben und betrifft auch Änderungen, Erweiterungen, neue Versionen und Updates des Icare CLINIC-Service, die nach Ermessen des Anbieters für die nicht-exklusive, kommerzielle und interne Kunden-Nutzung freigegeben wurden.

“Mobile Anwendung” (“Mobile Application”) ist die separate Softwareanwendung des Anbieters mit der Bezeichnung “Icare PATIENT Application”, die auf den mobilen Geräten der Drittnutzer und/oder Nutzer installiert wird und mit der die Drittnutzer und Nutzer die von den Icare-Tonometergeräten bereitgestellten Daten in das System hochladen können. Die Mobile Anwendung ist in der vom Anbieter regelmäßig aktualisierten Dokumentation beschrieben und betrifft auch Änderungen, Erweiterungen, neue Versionen und Updates des Icare CLINIC-Service, die nach Ermessen des Anbieters für die nicht-exklusive, kommerzielle und interne Nutzung durch den Kunden und Drittnutzer. Zwischen dem Anbieter und den Nutzern/Drittnutzern wird vor der Verwendung der Mobilen Anwendung ein gesonderter Vertrag in elektronischer Form abgeschlossen.

“Ausgabedaten” (“Output Data”) bezeichnet die Kundendaten, die ausschließlich vom System verarbeitet werden.

“Personenbezogene Daten” sind in Abschnitt 7 definiert.

“Statistische Informationen” sind Kundendaten als solche oder solche Kundendaten, die verarbeitet und/oder mit anderen Daten kombiniert sind, jedoch nur in der Weise, dass keine personenbezogenen Daten enthalten sind.

“System” bezeichnet die Systeme des Anbieters und Drittanbieters, die der Anbieter zur Erbringung des Icare CLINIC-Service verwendet, einschließlich der Änderungen, Erweiterungen, neuen Versionen und Updates des Systems.

“Drittnutzer” ist eine Privatperson, die im Interesse des Kunden mit ihm in einer Vertragsbeziehung steht (z.B. Arzt – Patientenverhältnis).

“Nutzer” (“User“) sind Mitarbeiter des Kunden oder der Subunternehmer des Kunden, denen vom Kunden in Textform oder in elektronischer Form gestattet wurde, den Icare CLINIC-Service ausschließlich für und im Interesse des Kunden intern zu nutzen.

3 WESENTLICHE PFLICHTEN DER PARTEIEN

3.1 Der Kunde sicher zu, dass er i) ein Unternehmen ist (z.B. Gesellschaft, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts) und nicht als Privatperson handelt und dass ii) der Kunde das Nutzungsrecht an dem Icare CLINIC-Service nicht als Verbraucher oder zu seinen sonstigen privaten Haushaltszwecke erwirbt.

3.2 Der Anbieter kann jederzeit Änderungen am System, dem Icare CLINIC-Service, der Mobilen Anwendung und der Dokumentation vornehmen.

3.3 Der Kunde trägt zur Bereitstellung des Icare CLINIC- Service bezüglich der Faktoren bei, die unter seiner Leitung oder Kontrolle stehen.

3.4 Der Kunde erwirbt auf eigene Kosten (i) die Geräte von einem Geräteanbieter, (ii) mobile Geräte für die Nutzer, (iii) (ggf. gebührenpflichtige) Dienste für Verbindungen und Datenverkehr, (iv) eine eigene Hard- und Softwareinfrasturktur, mit der der Icare CLINIC-Service genutzt wird, (v) erforderliche Nutzungsrechte an der Mobilen Anwendung für die Nutzer und Drittnutzer. Der Kunde gewährleistet (vi) entsprechend den jeweils aktuellen Kompatibilitätsbestimmungen des Anbieters die Informationssicherheit zu den in diesem Unterabschnitt genannten Punkten, soweit dies für die Nutzung des Icare CLINIC-Service durch den Kunden und die Nutzung der Mobilen Anwendung durch den Nutzer und Drittnutzer erforderlich ist. So sind beispielsweise die Mobile Anwendung nur für bestimmte Betriebssysteme (und bestimmte Versionen) sowie der Icare CLINIC-Service nur für bestimmte Webbrowser (und deren bestimmten Versionen) verfügbar.

4 NUTZUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Vorbehaltlich der vom Kunden vertraglich geschuldeten Entgeltzahlung wird dem Kunden während der Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt: (i) den Icare CLINIC-Service durch die Nutzer gemäß der Dokumentation zu nutzen und (ii) jedem Nutzer und Drittnutzer zu gestatten, eine Kopie der Mobilen Anwendung auf ein mobiles Gerät herunterzuladen, das dem Kunden bzw. Drittnutzer gehört, an ihn vermietet oder von ihm geleast ist. Der Icare CLINIC-Service oder die Mobile Anwendung dürfen nicht dazu genutzt werden, um Dienstleistungen für Dritte anzubieten oder anderweitig den Icare CLINIC-Service oder die Mobile Anwendung zu übertragen oder Dritten den Zugriff auf den Icare CLINIC-Service oder die Mobile Anwendung zu ermöglichen. Im Übrigen gelten für die Nutzung der Mobilen Anwendung die beim Download der Mobilen Anwendung zu akzeptierenden Nutzungsbedingungen.

DER KUNDE ERMÄCHTIGT JEDEN NUTZER, IM NAMEN DES KUNDEN UND IM EIGNEN NAMEN EINE VERBINDLICHE VEREINBARUNG ÜBER DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER MOBILEN ANWENDUNG ZU SCHLIESSEN. DER KUNDE HAFTET FÜR JEDEN VERSTOSS DES NUTZERS UND DRITTNUTZERS GEGEN DIESE BEDINGUNGEN UND/ODER DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER MOBILEN ANWENDUNG.

4.2 Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde die Dokumentation intern zur vertraglich gewährten Nutzung des Icare CLINIC-Service verwenden.

4.3 Die Nutzer und die Drittnutzer haben Benutzernamen und Passwörter sorgfältig aufzubewahren und sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist für Verwendung von Benutzernamen und Passwörtern der Nutzer und Drittnutzern verantwortlich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4.4 Der Kunde darf die Dokumentation, den Icare CLINIC-Service, das System oder die Mobile Anwendung nicht nachbessern oder sonst modifizieren. Der Kunde darf den Quellcode der Software, der für die Implementierung oder der Erstellung des Icare CLINIC-Service, des Systems oder der Mobilen Anwendung verwendet wird, nicht disassemblieren, dekompilieren, rekonstruieren oder anderweitig versuchen, ihn herzuleiten.

5 KUNDENDATEN

5.1 Der Kunde versichert und steht dafür ein, dass Kundendaten nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde gewährleistet, dass er und die Nutzer sowie die Drittnutzer befugt sind, die Kundendaten herunterzuladen/hochzuladen und in das System zu übermitteln. Der Kunde gewährleistet, dass der Anbieter und seine Subunternehmer berechtigt sind, die Kundendaten rechtmäßig für die vertraglichen Zwecke zu verarbeiten. Der Anbieter kann Kundendaten entfernen, bei denen er vermutet, dass sie gegen diese Bedingungen verstoßen. Außerdem können Kundendaten auf zwingende behördliche oder gerichtliche Anordnung entfernt werden.

5.2 Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der Kunde die Kundendaten und Teile hiervon eigenverantwortlich und nach eigenem Ermessen auf seine Systeme, Geräte oder Dienste übertragen kann.

6 BEREITSTELLUNG DES ICARE CLINIC- SERVICE; STATISTISCHE INFORMATIONEN

6.1 Der Anbieter kann die Bereitstellung oder den Zugang zum Icare CLINIC-Service aussetzen:
a) Wenn es zum Zwecke der Installation, Änderung oder Wartung erforderlich ist, oder
b) Bei Unterbrechungen in öffentlichen Netzen; zur Behebung von Fehlern oder zur Reparatur von Vorrichtungen; bei Sicherheitsrisiken; bei Störungen in der Stromversorgung; wenn die Aussetzung gesetzlich vorgeschrieben ist oder hierzu eine behördliche Anordnung vorliegt oder wenn der Anbieter einen Missbrauch des Icare CLINIC-Service oder eine Vertragsverletzung vermutet.

6.2 Beruht die Aussetzung auf einer vom Anbieter geplanten Betriebsunterbrechung, wird der Kunden zuvor über die Aussetzung informiert, soweit dies in angemessener Weise möglich ist. Der Anbieter wird dem Kunden unverzüglich über weitere Aussetzungen informieren, soweit dies in angemessener Weise möglich ist und nachdem er Kenntnis von der Ursache für die Aussetzung erhalten hat. Die Mitteilungen können über die Benutzeroberfläche des Icare CLINIC-Service, anderweitig elektronisch oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben werden.

6.3 Folgende Umstände gelten nicht als Fehler bzw. Mängel des Icare CLINIC-Service oder der Mobilen Anwendung: (a) Fehler, die auf Fehlgebrauch beruhen, (b) Fehler, die durch Nichtbeachtung dieser Bedingungen, der Vertragsbedingungen, der Nutzungsbedingungen der Mobilen Anwendung oder der Nutzungsanweisungen zurückzuführen sind, (c) Fehler, die durch eine nicht vom Anbieter durchgeführte Modifikation oder Reparatur verursacht werden; (d) Fehler, die auf Fehlfunktionen oder Mängel der Geräte oder mobilen Geräte beruhen; (e) Fehler, die durch Störungen oder Verhalten des Geräteanbieters verursacht werden, (f) Fehler, die durch nicht vom Anbieter bereitgestellten Systemen, Produkten oder Dienstleistungen entstehen oder (g) Fehler, die auf unzutreffenden Kundendaten oder deren fehlerhafte Form beruhen. Die Haftung des Anbieters für Fehler des Icare CLINIC-Service oder der Mobilen Anwendung ist beschränkt auf seine Unterstützungspflichten gegenüber dem Geräteanbieter.

6.4 AUSSER IN DEM HIER DARGELEGTEN UMFANG GIBT DER ANBIETER KEINE – UND LEHNT DIESE HIERMIT AB – ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, GARANTIEN DER VERKEHRSFÄHIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND JEGLICHE GARANTIEN, DIE SICH AUS EINEM HANDELSVERHALTEN, EINER NUTZUNG ODER HANDELSBRAUCH ERGEBEN.

6.5 Während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhält der Anbieter ein unbefristetes, unwiderrufliches, übertragbares, unterlizenzierbares und unentgeltliches Recht, die statistischen Informationen zu erheben und die statistischen Informationen für alle Zwecke zu verwenden und offenzulegen, z.B. zur Weiterentwicklung und Verwaltung des Icare CLINIC-Service und der Dienstleistungen des Anbieters.

7 PERSONENBEZOGENE DATEN

7.1 Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die Nutzer und die Drittnutzer personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen müssen, um den Icare CLINIC-Service nutzen zu können. Die personenbezogenen Daten können vom Anbieter und vom Kunden verarbeitet werden. Wenn die Nutzer und Drittnutzer die personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen, dürfen sie den Icare CLINIC-Service nicht verwenden.

7.2 Der Kunde stellt sicher, dass der Nutzer und der Drittnutzer ihre ausdrückliche (in schriftlicher oder elektronischer Form) erteilte Zustimmung zur Übermittlung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, wie hier in diesem Abschnitt 7 regelt, erteilen.

7.3 Der Anbieter handelt als Verarbeiter von personenbezogenen Daten und der Kunde als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Kunde legt die personenbezogenen Daten, die er in seinem Unternehmen erfasst und verarbeitet, fest. Der Kunde haftet (unter anderem) für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten und die Rechtmäßigkeit ihrer Verarbeitung. Insbesondere – und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken – haftet der Kunde für alle Pflichten des für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen. Der Nutzer und der Drittnutzer stimmen zu, dass der Kunde, der seine Geschäftstätigkeit unabhängig vom Anbieter ausübt, auch als Verantwortlicher für personenbezogene Daten anzusehen ist. Der Kunde haftet als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die er zu seinen Unternehmenszwecken erhebt. Zu Klarstellung: Wenn der Kunde als Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten handelt, so handelt der Anbieter als Verarbeiter der personenbezogenen Daten im Interesse und auf Weisung des Kunden, so dass der Anbieter diese nicht selbst bestimmen kann.

7.4 Der Anbieter beabsichtigt in begrenztem Umfang als Verantwortlicher für personenbezogene Daten zu handeln, nur soweit dies näher in diesem Abschnitt 7 dargelegt wird. 1.5 Die Arten der personenbezogenen Daten, die vom Anbieter (in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher) verarbeitet werden, sind nachfolgend aufgeführt und beziehen sich auf den Nutzer oder den Drittnutzer:

a) Personenbezogene Daten einschließlich Vorname, Nachname, Personalausweisnummer, Patientenidentifikationsnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, vollständige Anschrift, Funktion (Arzt/Administrator/andere Arten von Arbeitsbereichen), Zeitpunkt, zu dem der Nutzer/Drittnutzer in der Geräteverwendung geschult wurde, eindeutige Seriennummer und Name des Geräts, Einstellungen für den Wangen- und Stirnhalter des Geräts, mit Cookies erhobene Informationen (siehe hierzu näher Abschnitt 9); und

b) Gesundheitsdaten, einschließlich vor oder nach der Operation erhobener Daten über Augenerkrankungen oder den sonstigen Augenzustand, und

c) Standortdaten einschließlich der geografischen Lage; und

d) die besondere Kategorie personenbezogener Daten über die ethnische Herkunft; und

e) Patientendaten, einschließlich der durch die Geräten erhobenen intraokularen Druckwerte und der Qualitätsindikatoren für die intraokularen Druckwerte sowie der Patientendaten, die der Nutzer oder Drittnutzer zur Verfügung gestellt hat, wie beispielsweise Informationen über das Glaukom („grüner Star“).

1.6 Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecke verarbeitet:

a) Zur Erfüllung eines Vertrages und um vorvertragliche Maßnahmen zwischen dem Anbieter und dem Kunden zu folgenden Verträgen durchzuführen: Diese Bedingungen; Geschäftsbedingungen zwischen dem Anbieter und Nutzern sowie Drittnutzern bezüglich des Icare CLINIC-Service; Verträge im Zusammenhang mit Direktmarketing; Verträge mit Subunternehmern sowie mit Unternehmens-Gruppen;

b) Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung sowie zur Ausübung und Erfüllung von Rechten und Pflichten zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Zusammenhang mit Kundenbeziehungen, Direktmarketing sowie Subunternehmern;

c) Mit Zustimmung des Betroffenen zur Datenverarbeitung werden personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet: Um den Icare CLINIC-Service für die Nutzer und die Drittnutzer zu aktivieren; um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Kundenbeziehungen, Direktmarketing sowie Subunternehmern auszuüben bzw. zu erfüllen;

d) Zur Erfüllung von Aufbewahrungs-, Berichts- und Antragspflichten, die auf gesetzlicher Grundlage oder behördlicher Anordnungen oder einschlägigen Richtlinien zu Patientendaten beruhen;

e) Zum Zwecke des Direktvertriebs der Dienstleistungen des Anbieters, soweit dies gesetzlich zulässig ist;

f) Zur Erbringung des Kundenservice, zur Abwicklung möglicher Forderungen, für internes Marketing, zur Kundenanalysen und Marktforschungszwecke;

Für Weiterentwicklungen des Unternehmens des Anbieters.

1.7 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

a) Der Nutzer oder der Drittnutzer hat (als Betroffener) seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu dem in Abschnitt 7.6 (c) genannten Zwecken in elektronischer oder schriftlicher Form erteilt.

b) Die Verarbeitung ist für die Erfüllung von Verträgen, dessen Vertragspartei der Kunde ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage des Kunden erfolgen. Dies bezieht sich auf den oben genannten Zweck in Abschnitt 7.6 (a).

c) Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die der für die Datenverarbeitung Verantwortliche unterliegt, erforderlich. Dies bezieht sich auf den in Abschnitt 7.6 (b) genannten Zweck.

d) Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragenen wurde. Dies betrifft nur die Verarbeitung von Patientendaten.

1.8 Wenn der Drittnutzer ein Kind ist, muss der gesetzliche Vertreter/Vormund des Kindes seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes erteilen.

1.9 Die personenbezogenen Daten können an die Subunternehmer des Anbieters weitergegeben werden. Die Zwecke für die Übertragungen entsprechen denen, die in Abschnitt 7.6 aufgeführt sind.

1.10 Die personenbezogenen Daten können in die folgenden Drittländer übermittelt werden: USA. Die rechtlichen Grundlagen für einen Datenübermittlung außerhalb der EU ergeben sich aus den Musterklauseln der EU-Kommission und der Privacy Shield Vereinbarung. Der Vertragstext ist im Internet unter der Adresse http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/transfer/index_en.htm verfügbar.

1.11 Die personenbezogenen Daten auf die Abschnitt 7.5 Bezug nimmt, werden bis zur Verjährung von Ansprüchen, die die personenbezogenen Daten betreffen, verarbeitet und gespeichert. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Es gilt ein längerer oder kürzerer Zeitraum für die Datenverarbeitung, wenn zwingendes Recht dies vorsieht.

2 SUPPORT

2.1 Der Kunde wird mit dem Geräteanbieter einen Vertrag über Supportdienste für den Icare CLINIC-Service und die Mobile Anwendung abschließen. Der Kunde kann sich in Supportfragen auch an den Anbieter wenden, der ihm nach eigenem Ermessen ggf. Support anbietet. Selbst in solchen Fällen, in denen der Kunde berechtigt ist, in Supportfragen den Anbieter zu kontaktieren, gilt eine Supportleistung des Anbieters als vom Geräteanbieter im Rahmen des Supportvertrags mit dem Kunden erbracht.

3 COOKIES

3.1 Der Icare CLINIC-Service erfordert die Verwendung von Cookies. Die Cookies werden als authTokens bezeichnet. Es handelt sich um sitzungsbasierte Cookies (session-based cookies). Sie erheben nur die Daten, um den Nutzer oder den Drittnutzer bei der Anmeldung im Icare CLINIC-Service für die Dauer der Sitzung im Icare CLINIC-Service identifizieren zu können.

3.2 Die Bedingungen für Cookies können vom Anbieter auch künftig aktualisiert und angepasst werden.

4 RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM

4.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte an dem Icare CLINIC-Service, dem System, der Mobilen Anwendung, der Dokumentation und den Erzeugnissen/Ergebnissen der Dienstleistungen des Anbieters sowie alle Vervielfältigungen, Änderungen, Übersetzungen, Bearbeitungen und Derivate davon verbleiben ausschließlich beim Anbieter und/oder seinen Lizenzgebern.

5 ENTGELT UND ZAHLUNGEN

5.1 ENTGELT

5.1.1 Das vom Kunden zu zahlende Entgelt zur Nutzung des Icare CLINIC-Service wird im Vertrag bestimmt.

5.1.2 Sofern jedoch Entgelte/Preise nicht im Vertrag bestimmt sind, entsprechen sie der Preisliste des Anbieters in der jeweils gültigen Fassung.

5.1.3 Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden zum jeweiligen Zeitpunkt vom Anbieter festgelegt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Zahlungsdienste über Dritte erbracht werden können, für die ggf. eigene Bedingungen für den Zahlungsdienst und die Datenverwendung des Kunden gelten.

5.1.4 Der Anbieter kann die Entgelte ändern, indem er den Kunden spätestens zwei (2) Monate vor der Änderung darüber informiert. Wenn ein Entgelt erhöht wird, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung zu kündigen. Der Kunde hat hierzu gegenüber dem Anbieter spätestens dreißig (30) Tage vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Eine solche Kündigung wird nur wirksam, wenn der Anbieter die Entgelterhöhung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Kündigung widerruft.

5.1.5 Umsatzsteuer, Zölle, Steuern und andere Abgaben sowie staatliche Gebühren werden vom Kunden getragen und zu den Entgelten hinzugerechnet.

5.2 Rechnungsstellung und Zahlung

5.2.1 Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte folgendermaßen in Rechnung gestellt:
a) wiederkehrende Entgelte, wie Monats-, Quartals- oder Jahrespreise, vor dem jeweiligen Abrechnungszeitraum;
b) einmalige Entgelte mit der Bestellung; und
c) andere Entgelte monatlich im Nachhinein.

5.2.2 Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Anbieter kann den Zugriff des Kunden zum Icare CLINIC-Service aussetzen, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, auch ohne Mahnung.

6 VERTRAULICHKEIT

6.1 Jede Partei (i) wird alle vertraulichen Informationen sowie vertraulich gekennzeichnete Informationen der anderen Partei (zusammen “Vertrauliche Informationen” genannt) als vertraulich behandeln; (ii) jeder Partei ist es untersagt, vertrauliche Informationen der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und (iii) jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zu Vertragszwecken und zu keinem anderen Zwecke nutzen. Die Struktur und Benutzeroberflächen des Icare CLINIC-Service, das System und die Mobilen Anwendung, die Dokumentation sowie die zugrunde liegenden Ideen sind stets als vertrauliche Informationen des Anbieters zu betrachten und zu behandeln. Der Anbieter kann die vertraulichen Informationen des Kunden an seine Subunternehmer zu Vertragszwecken weitergeben, wenn sich die Subunternehmer ihrerseits in entsprechender Weise zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Soweit dies für die Zusammenarbeit bei möglichen Support- oder Lieferproblemen erforderlich ist, kann der Anbieter vertrauliche Informationen des Kunden an die Geräteanbieter weitergeben.

6.2 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Informationen: (i) die zum Zeitpunkt der Offenbarung an die empfangenden Vertragspartei allgemein zugänglich oder anderweitig öffentlich bekannt waren; (ii) die die empfangenden Partei bereits kannte, bevor sie diese von der anderen Vertragspartei erhalten hat; (iii) die die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat, der diesbezüglich nicht an eine Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der anderen Partei gebunden war; (iv) die die empfangende Partei, ohne die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei zu verwenden, unabhängig entwickelt hat; oder (v) die aufgrund von Gesetz oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Unbefugte Offenlegungen von vertraulichen Informationen, die auf Umgehung von Sicherheitssystemen oder auf andere ähnliche Ursachen beruhen, gelten nicht als Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflicht. Der Anbieter ist berechtigt, die allgemeinen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zu nutzen, die sein Personal und das seiner Subunternehmer im Zusammenhang des Vertragsverhältnisses erlangt haben.

7 HAFTUNG

7.1 Die Haftung des Anbieters für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Icare CLINIC-Service, dem System, der Mobilen Anwendung, der Dokumentation, den Dienstleistungen des Anbieters oder anderweitig im Zuge des Vertragsverhältnisses entstehen, ist beschränkt. Der Anbieter haftet nicht für: (i) mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn, entgangene Einnahmen oder Einkünfte, Schadensersatz, der an Dritte zu zahlen ist; (ii) Datenverlust oder Veränderung von Daten oder Informationen sowie alle hierauf beruhende Schäden oder für Deckungskäufe.

7.2 Die Höchstgrenze der Gesamthaftung des Anbieters, die sich aus dem Icare CLINIC-Service, dem System, der Mobilen Anwendung, der Dokumentation, den Dienstleistungen des Anbieters und sonst aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem ergibt, ist für alle Umstände während jedes Kalendermonats, einschließlich etwaiger Zahlungserstattungen oder -ermäßigungen, auf den Betrag begrenzt, der vom Kunden an den Anbieter für den Kalendermonat als Entgelte gezahlt wurde (ohne Umsatzsteuer und andere staatliche Gebühren).

7.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

8 KÜNDIGUNG

8.1 KÜNDIGUNGSERKLÄRUNG

8.1.1 Jede Partei kann den Vertrag gegenüber der anderen Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten schriftlich kündigen.

8.2 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

8.2.1 Jede Partei kann den Vertrag gegenüber der anderen Partei außerordentlich mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn:

a) die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung, mit der Aufforderung den Verstoß zu beheben, behoben worden ist; oder

b) die andere Partei zahlungsunfähig oder insolvent ist oder sich ihre finanzielle Lage sonst erheblich verschlechtert hat, so dass sie nicht in der Lage ist, ihre Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen.

8.3 FOLGEN DER VERTRAGSBEENDIGUNG

8.3.1 Nach Beendigung des Vertrages hat jede Partei der anderen Partei alle Gegenstände, die vertrauliche Informationen der anderen Partei betreffen und enthalten, zurückzugeben und alle übrigen vertraulichen Informationen der anderen Partei zu löschen. Sofern die Parteien hierzu nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, gibt der Anbieter die Daten des Kunden jedoch nicht an den Kunden zurück. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Kundendaten nach Beendigung des Vertrages zu speichern. Der Anbieter wird die Kundendaten weiterhin speichern, wenn und soweit dies gesetzlich bestimmt ist.

8.3.2 Im Kündigungsfall oder bei sonstiger Vertragsbeendigung hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von Entgelten für den Zeitraum, in dem er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat oder nehmen konnte.

8.3.3 Die Regelungen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Abschnitt 7 bestehen fort.

9 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

9.1 Abtretung und Subunternehmer

9.1.1 Jede Partei darf Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an einen Dritten abtreten. Der Anbieter darf indes Forderungen aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden im Zuge der Übertragung von Betriebsvermögen des Anbieters, bei Fusionen oder Entfusionierung (Konzernentflechtung) oder an verbundene Unternehmen des Anbieters übertragen bzw. abtreten. Der Anbieter kann seine Vertragspflichten an Dritte delegieren. Der Anbieter haftet für seine Subunternehmer mit derjenigen Sorgfalt, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

9.2 Fortbestand

9.2.1 Nach Beendigung des Vertrages gelten die Bestimmungen über die Rechte an geistigem Eigentum, Vertraulichkeitsbestimmungen, Gewährleistungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und dieser Abschnitt “Sonstige Bestimmungen” fort. Auch alle anderen Regelungen, die ihrer Art oder Formulierung nach eine Wirksamkeit über die Beendigung des Vertrages hinaus vorsehen, bleiben über die Beendigung hinaus gültig.

9.3 Vollständige Vereinbarung

9.3.1 Der Vertrag beinhaltet die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt insoweit alle früheren Vereinbarungen, Aussagen aus Werbematerialien und sonstigen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

9.4 Salvatorische Klausel

15.4.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien angepasst und ist so auszulegen, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung nach bestmöglich erreicht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9.5 Vertragsänderungen und Verzicht

9.5.1 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sie müssen von ordnungsgemäß Bevollmächtigten der Parteien unterzeichnet werden. Wenn eine Partei eines ihrer Rechte aus dem Vertrag nicht ausübt, gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht.

9.6 Höhere Gewalt

9.6.1 Eine Partei haftet nicht für Verzögerungen, Mängel oder Schäden, die auf Umstände beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der Partei liegen und die sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht hätte vorhersehen und verhindern können. Zu diesen Umständen höherer Gewalt gehören insbesondere Naturkatastrophen, Strom- oder Netzausfälle, Hackerangriffe, Ausfälle des Internets oder andere öffentlich zugänglichen Netzen, Ausfälle des Datenverkehrs, Streiks und andere Arbeitskämpfe oder Regierungshandlungen. Ein Arbeitskampf gilt auch dann als höhere Gewalt, wenn dieser gegen eine der Parteien gerichtet ist oder sie sonst betroffen ist. Die Umstände der höheren Gewalt gelten auch, wenn sie bei Subunternehmern eintreten.

9.7 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

9.7.1 Auf den Vertrag ist finnisches Recht anwendbar unter Ausschluss der Rechtswahl und des UN-Kaufrechts.

9.7.2 Alle Streitigkeiten, Konflikte oder Anspruchsstellungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder deren Verletzung, Beendigung oder Fortbestand ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung der finnischen Handelskammer endgültig entschieden. Das Schiedsverfahren findet in Helsinki, Finnland, statt und wird in englischer Sprache durchgeführt. Der Schiedsrichter soll mindestens einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften von einer finnischen Universität besitzen. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, vor jedem Gericht (einstweiligen) Rechtsschutz geltend zu machen, um Vertragsverletzungen zu verfolgen oder zu verhindern sowie rechtliche Schritte wegen Zahlungsrückständen einzuleiten.